Aktuelles

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         Neues Führungsteam im KreisChorverband Mittelschwaben

              

 

 

21.01.2019 - Bestandserhebungen

Alle Mitgliedchöre haben die Bestandserhebungsbögen zugesandt bekommen.

Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Original)

bis spätestens 17.02.2019 an die Kreisvorsitzende zurück.

 

 

 

18.03.2017 - KFZ-Zusatzversicherung
Durch die Mitgliedschaft im CBS ist ihr Verein "Rundumschutzversichert".
Was das bedeutet: Der Verein ist für alle Tätigkeiten im Rahmen seiner
Satzung haftpflicht- und rechtschutzversichert. Zudem besteht eine
Unfallversicherung für die aktiven Sängerinnen und Sänger.
Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden an KFZ. Wie schnell passiert etwas:
auf dem Weg zur Probe, zum Konzert, und dann steht die Frage im
Raum: wer übernimmt die Mehrkosten durch die Hochstufung
der KFZ-Versicherung.
Alle Informationen finden Sie auf der CBS-Internetseite unter Downloads:
http://www.chorverband-cbs.de/downloads

 

 

25.02.2016 - Vereinsmanagement
Die Bayer. Musikakademie Marktoberdorf veranstaltet ein Seminar zum Thema
"Der gemeinnützige Verein und das Finanzamt". Es findet am Samstag, den
08.10.2016 von 9.00 - 16.30 Uhr in der Bayer. Musikakademie in Marktoberdorf,
Kurfürstenstraße 19, statt. Zielgruppe sind Vereinskassiere und Vorstandsmitglieder.


11.01.2016 - Steuertipps für Vereine

Das Bayer. Finanzministerium hat diese informative und hilfreiche Broschüre
überarbeitet und neu herausgegeben. Sie beinhaltet aktuelle Punkte zum
Thema Steuern im Verein und ist somit schon fast eine Pflichtlektüre für
alle Vereinsvorstände. Sie finden die Broschüre auf der CBS-Internetseite
unter Downloads oder Sie können sie als Druckausgabe bestellen
beim Bayer. Landesamt für Steuern

 

26.10.2015 - Vereinswiki - ehrenamtliche Vereinsarbeit

Mit der neuen Internetseite "Vereinswiki" soll ehrenamtliche Vereinsarbeit
in Bayern besser unterstützt werden. Gilt das Mindestlohngesetzt auch bei
Ehrenamtlichen? Unter welchen Bedingungen darf ein Verein Gewinn machen?
Was muss ich bei der Einladung zur Mitgliederversammlung beachten?
Auf all diese und weitere Fragen gibt das Vereinswiki Antworten. Ab sofort
finden Sie dort außerdem Tipps und Handwerkzeug, kurze fachliche
Informationen und Hintergrundwissen für Verantwortungsträger in Vereinen.
http://www.vereinswiki.info

 

 

26.09.2015 - Ehrungen - neue Formulare

Neue, verbesserte, übersichtlichere Formulare stehen unter
http://www.chorverband-cbs.de zum Download bereit.

 

 

06.09.2014 - Warum Singen glücklich macht

Untersuchungen auf dem recht jungen Gebiet der Psychoneuroimmunologie zeigen, dass sich bei
Singenden nach der Chorprobe sowohl die Stimmung verbesserte als auch die Konzentration von
Immunoglobulin A im Speichel anstieg. Das Protein schützt die oberen Atemwege gegen Viren und
Bakterien. Gleichzeitig sank die Konzentration des Stresshormons Cortisol.
Bei der Stimmungsverbesserung beim gemeinsamen Singen gehen ein stärkeres Gruppengefühl
und Entspannung einher. Andere Untersuchungen zeigten, dass sich zusammen mit der Atmung
der Herzrhythmus unter ChorsängerInnen synchronisiert und das Singen eine beruhigende Wirkung
auf den Herzrhythmus hat.
Weitere Ausführungen zum Thema "Sing dich gesund" finden Sie in der Zeitschrift "Chorzeit"
im September 2014 ab Seite 15.

 

 

12.01.2014 - GEMA - Neue Regeln für das Hochladen von Musik auf die Homepage

Ab 2014 gelten neue Regeln für das Hochladen von Musik aus dem Repertoire der GEMA. Die GEMA-Tarifkommission hat beschlossen, einen vom Deutschen Chorverband (DCV) ausgearbeiteten Entwurf zur Tarifergänzung für die Nutzung von Musik auf Internetseiten „gemeinnütziger musiktreibender Vereine“ in ihre Tarifordnung zu übernehmen. Konkret heißt das: Wer auf seiner Homepage Mitschnitte
vom letzten Konzert, Übe-Dateien oder Ausschnitte von CD-Einspielungen zugänglich macht, darf dies
tun – nach vorheriger Anmeldung bei der GEMA und für jährlich 98 Euro pro 120.000 angefangene
Zugriffe. Mitgliedschöre des DCV genießen den Vorteil, dass sich dieser Betrag noch einmal um 20
Prozent reduziert. Sie zahlen damit also nur noch halb so viel wie bisher. Wichtig hierbei: Die
Tarifregelung deckt ausschließlich Audio-Aufnahmen ab und auf der Homepage darf keine Werbung erscheinen. Nähere Informationen zum Tarif VR-W I auf: www.gema.de

 

 

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